An der Weiterbildung können ÄrztInnen und Gesundheits- und klinische PsychologInnen sowie PsychotherapeutInnen mit adäquater Ausbildung teilnehmen, wobei folgende Eingangsvoraussetzungen erforderlich sind:
Eingangsvoraussetzungen für ÄrztInnen:
Für die Teilnahme am Modul II sind die Absolvierung des Basismoduls Voraussetzung.
Ausbildungsziel: Ausreichende sexualmedizinische Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, um eigenständig Sexualstörungen diagnostizieren und behandeln zu können.
Umfang:
70 Stunden Theorie und praktische Einübung
80 Stunden themenzentrierte Balintgruppe oder Supervision
60 Stunden themenzentrierte Selbsterfahrung
60 Stunden klinische Fallseminare
10 Erstinterviews und davon zumindest bei 3 mindestens 2 Verlaufsgespräche (darunter Einzel- und Paargespräche) schriftlich als Fallbericht dokumentiert und subervidiert
Praxiserfordernisse bzw. Nachweise für den Kursabschluss:
Es ist ein Nachweis von 8 -9 (schriftlich dokumentierten) sexualmedizinischen Erstgesprächen (Einzel- und Paargespräche) erforderlich, die entweder einzeln oder in der Gruppe supervidiert wurden.
Angeboten werden im Curriculum hierzu Supervisionsgruppen für (jeweils maximal) 5 Teilnehmer mit insgesamt 5 Terminen (á 45 min), bei denen jeweils ein Teilnehmer ein Erstinterview vorstellt (mithin bei 5 Terminen 5 Erstinterviews in der Gruppe supervidiert werden, die jeder Teilnehmer dann als 5 supervidierte Erstgespräche anerkannt bekommt).
Therapie-Supervisionen: (10 h)
Erforderlich ist der Nachweis von mindestens 20 (schriftlich dokumentierten) sexualmedizinischen Therapiesitzungen aus mindestens 2 - 4 Behandlungsfällen, die im Verhältnis 4:1 supervidiert wurden.
Es werden nur Behandlungsfälle mit mindestens 5 Therapiesitzungen (nach Abschluss der Diagnostik) akzeptiert und es müssen mindestens ¾ der Therapiesitzungen als Paarbehandlung nachgewiesen werden (schriftliche Dokumentation aller Behandlungssitzungen).
Auch hierzu werden im Curriculum Supervisionsgruppen für (jeweils maximal) 5 TeilnehmerInnen mit Terminen à 5DStd. [=45 min/Tn] angeboten, in denen alle Tn ihre Behandlungsverläufe darstellen (somit jede/r Tn auch die Behandlungsverläufe anderer Tn mitverfolgen kann. Diese werden aber nicht als eigene Therapie-Supervisionen angerechnet.)
Bitte übergeben Sie Ihren jeweils ausgearbeiteten Fall zu den einzelnen
Supervisionsgruppenterminen und den Einzelsupervisionsterminen dem Supervisor (bei 5 Teilnehmern resultieren insgesamt 5 dokumentierte Fälle,
die dann jedem Teilnehmer anerkannt werden.
Abschlusskolloquium:wird ein schriftlich ausgearbeiteter eigener Prüfungsfall nach Wahl des Kandidaten und vorhergehender, rechtzeitiger Vorlage präsentiert, der dabei diskutiert wird und anhand dessen Erstkontakt, Ergebnisse der Sexualanamnese, Diagnose und DD, Behandlungsplanung und Behandlungsverlauf geschildert werden, sodass dann zu diesem Fall, sowie auch darüber hinaus, theoretische Fragen beantwortet werden müssen.
Anerkennung:Für Ärzte Diplomeinreichung bei der Akademie der Ärzte; Psychologen erhalten die Teilnahmebestätigung am Diplomlehrgang der OEASM, also ein Diplom der Akademie (nicht der ÄK);